Angaben gemĂ¤ĂŸ § 5 TMG
Isernhagen Immobilien | Tim Post
Vertretungsberechtigter: Tim Post
Burgwedeler StraĂŸe 126
30916 Isernhagen
Telefon: 0511 300 69 96
Telefax: 0511 300 69 90
E-Mail: info@isernhagenimmobilien.de
Internet: https://isernhagenimmobilien.de/
Maklererlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung
vom 08.04.2009 durch die Region Hannover.
Gewerbeerlaubnis nach § 14 GewO oder § 55 c GewO
erteilt am 15.06.2021 von der Gemeinde Isernhagen, Bothfelder Str. 29, 30916 Isernhagen AltwarmbĂ¼chen.
Gemeindekennzahl 03241008 sowie Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover.
Berufsaufsichtsbehörde fĂ¼r die Tätigkeit nach § 34c GewO
Industrie- und Handelskammer Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover
Internet: hannover.ihk.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemĂ¤ĂŸ §27a Umsatzsteuergesetz: DE328797018
erstellt mit: u.a. eRecht24
Information
Makler-Bestellerprinzip beim Immobilienkauf – Hier finden Sie alle Infos zum aktuellen Gesetzentwurf:
Status Quo
Gesetzgebungsprozess
Das sagen die Fraktionen
Maklerprovision pro Bundesland
Verkaufen mit Makler lohnt sich
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Unser Angebot erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten AuskĂ¼nfte. Eine Haftung fĂ¼r die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht Ă¼bernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf / Vermietung bleiben vorbehalten.
2. Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposees und seiner Bedingungen zustande.
3. Unsere Angebote sind ausschlieĂŸlich fĂ¼r den Angebotsempfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ortsĂ¼blichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft abschlieĂŸt; weitere SchadensersatzansprĂ¼che unsererseits bleiben vorbehalten.
4. Wir sind berechtigt, auch fĂ¼r den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
5. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berĂ¼hrt, dass statt des ursprĂ¼nglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung, sofern wir Unterlagen Ă¼ber die Bewertung des Objektes (Wertgutachten des Gerichtes) beschafft haben, statt freihändiger Kauf), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
6. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit dem maklerseits unterbreiteten Angebot steht. Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind vom Kunden dem Makler mitzuteilen.
7. ZurĂ¼ckbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenĂ¼ber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist.
8. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzĂ¼glich, d.h. bis spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots mitzuteilen. An Provision sind bei Vertragsabschluss die sich aus den jeweiligen Angeboten ergebenden Beträge (vgl. Ziffer 1) zu zahlen.
9. ErfĂ¼llungsort/Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungĂ¼ltig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der Ă¼brigen Bestimmungen hiervon nicht berĂ¼hrt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Ă¼brigen den vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.
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